Falls aber für den Bereich, in dem Ihr Bauplatz liegt, kein vollständiger aktueller, gar kein oder ein eher schwierig umzusetzender Bebauungsplan vorliegt, können mögliche Interessenten nicht wissen, wie und in welchem Umfang das Grundstück bebaut werden kann.
Das Gleiche gilt für einen Bereich, der dem § 34 BauGB unterliegt.
Dies bedeutet, dass sich Größe und Charakter des Neubaus in die Umgebung einzupassen haben. Da dieses "Einpassen" ohne konkrete Planung nicht darstellbar ist, lässt sich der Wert des Bauplatzes auch kaum beziffern.
Dieser Umstand beeinflusst die Kaufentscheidung negativ und drückt zudem deutlich den Preis. Eine Klärung der Bebauung über eine Bauvoranfrage ist daher sinnvoll. Es werden wichtige Details, Umfang und Volumen eines zukünftigen Baukörpers geklärt und baurechtlich genehmigt.
Ein privater Interessent oder auch ein Bauträger sieht dann sofort, welche Gebäudegröße und welche Mindest-Wohnfläche auf Ihrem Grundstück umsetzbar sind. Diese Eindeutigkeit beschleunigt die Kaufentscheidung und begründet den geforderten Kaufpreis.
Ich kann Ihnen schon nach kurzer Prüfung darlegen, ob für Ihr Grundstück eine Bauvoranfrage überflüssig – oder im Gegenteil, sehr sinnvoll und für den Verkauf sehr förderlich sein wird.